§ 7 StVO - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge § 7a StVO - Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen § 8 StVO - Vorfahrt Paragraph 7a beschäftigt sich mit dem Sonderfällen der Aus- und Einfädelungsstreifen sowie den abgehenden Fahrstreifen. interne Verweise § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009) (3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Auch regelt die Straßenverkehrsordnung das Parken von Fahrzeugen in Teil I (Paragraph 12 StVO). Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen. § 25 der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung („Jeder Teilnehmer am öffentlichen Verkehr hat sich so zu verhalten, daß er keinen Anderen schädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt.“), der erste Paragraph von Teil B, wurde 1937 von § 1 Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (StVO) abgelöst. (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren). I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. Achtung: Dieser Titel wurde aufgehoben und galt bis inkl. Lesen Sie § 7 StVO kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Paragraph 7 StVO regelt dabei die allgemeinen Vorschriften zur Fahrstreifenbenutzung. StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. (3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.7.3 BKat; § 4 Abs. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf den mittleren Fahrstreifen einordnen. (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Paragraph 2 bis Paragraph 19: Verhaltensregeln für den Fahrzeugführer (Paragraph 2 bis 19 StVO) und für den Fahrverkehr (Paragraph 2 bis 19), wobei § 7 StVO die Fahrstreifenbenutzung regelt. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz … § ... auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und in den Fällen des § V. v. 13.11.2001 BGBl. - Straßenverkehrsordnung 1960 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich (3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.