nachteilsausgleich hausarbeit statt klausur

Das gilt beispielsweise für Studierende mit Be­wegungs- oder Sinnesbeeinträchtigungen im Sport-, Geografie- und Geologie-Studium.Mehrmonatige Pflichtpraktika sollten zum Beispiel für Studierende, die nur eingeschränkt erwerbsfähig sind, teilbar sein; gegebenenfalls könnten Ersatzleistungen vereinbart oder andere berufliche Erfahrungen angerechnet werden oder der Rest der praktischen Prüfungs­leistung am Ende des Studiums abgeleistet werden, damit Studienunterbrechungen weitgehend vermieden werden können.Für blinde oder sehr stark sehbeeinträchtigte Studierende ist es hilfreich, wenn sie in Klausuren ein mit notwendiger Spezialsoftware ausgestattetes Notebook verwenden können. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, in einem gemeinsamen Gespräch von Studierenden, Fachvertretern und einer Beratungseinrichtung nach einer geeigneten Lösung zu suchen.Gern kannst du Kontakt zu uns aufnehmen wir helfen dir gern weiter. Sie können dauerhaft oder einmalig gewährt werden.

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben ein Recht darauf, Nachteilausgleiche im Sinne einer inklusiven Teilnahme in Anspruch zu nehmen. Schreibzeitverlängerungen bei Klausuren brauchen beispielsweise Studierende mit motorischen Beeinträchtigun­gen oder Lese-Rechtschreibstörung, aber auch stark sehbehinderte, blinde, stark hör­behinderte oder gehörlose Studierende. Antrag auf Nachteilsausgleich Ein Nachteilsausgleich kann nur auf Antrag der/des betroffenen Studierenden gewährt werden. Die Unterlagen reichen Sie bei dem/der zuständigen Fachbereichsreferent_in oder dem entsprechenden Prüfungsamt ein.Wichtig: Beachten Sie die Antragsfristen – Anträge auf Nachteilsausgleiche für Prüfungsleistungen müssen mindestens einen Monat vor dem Prüfungsdatum gestellt werden!Laut bundesweiten Erhebungen des Deutschen Studentenwerks haben ca. Betroffene Studierende haben einen Rechtsanspruch auf entsprechende Regelungen.Der Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen bezieht sich auf die Form der zu erbringenden Leistung, die Qualitätsansprüche werden davon nicht berührt. Schriftliche Hausarbeit statt Referat (z.B. Schematische Lösungen kann es in diesem Zusammenhang nicht geben.Im Interesse aller Beteiligten sollte ein „schlankes“ Verfahren gewählt werden, das wenig bürokratischen Aufwand verursacht. Die Zeit, um die eine Prüfung verlängert wird, richtet sich nach dem Einzelfall. Es geht mir hierbei nicht darum einen Vorteil gegenüber anderen zu erlangen sondern meine ärztlich bestätigten Nachteile gegenüber anderen auszugleichen. Studierende mit motorischer Beeinträchtigung sind eventuell auf Arbeits-Assistenz bei Laboren angewiesen.Wenn irgend möglich, sollte den Studierenden erlaubt werden, vertraute technische Hilfsmittel und personelle Assistenzen zu nutzen.


Der Antrag auf einen Nachteilsausgleich unterliegt stets einer Einzelfallprüfung und wird vom Prüfungsausschuss des Fachbereichs entschieden.Alle Studierende, deren Studium aufgrund ihrer individuellen Behinderungen oder einer chronischen Erkrankung erschwert wird. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen. Ebenso im Einzelfall zu bewerten ist, mit welcher Zeitzugabe Vorbereitungszeiten bei mündlichen Prüfungen verlängert werden.Auf individuelle Pausen sind beispielsweise Studierende angewiesen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung häufiger oder länger die Toilette aufsuchen oder zu bestimmten Zeiten Medikamente oder Nahrung zu sich nehmen müssen.Manche sind auf Pausen zur Regeneration angewiesen. ... • Schriftliche Hausarbeit statt Referat, z.B. Ist z. Dabei sollte vorher geklärt werden, dass die Belegung weiterführender Lehrveranstaltungen unter Vorbehalt auch ohne den Nachweis der bestandenen Prüfung möglich ist.Wenn die Prüfungsordnung die Anzahl möglicher Prüfungsrücktritte begrenzt, müssen im Rahmen des Nachteilsausgleichs Ausnahmeregelungen für Studierende mit Behin­derungen und chronischen Krankheiten möglich sein. In beiden Fällen muss ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden.Insbesondere blinde Studierende und Studierende mit Legasthenie brauchen barriere­freie digitale Dokumente und/oder Audiodateien, Studierende mit starker Sehbeeinträchti­gung Unterlagen in Großdruck.Die Nichtberücksichtigung von Rechtschreib- und Interpunktionsfehlern in Klausuren ist wichtig für gehörlose Studierende, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, für Stu­dierende mit Legasthenie oder für Studierende mit sehr starker Sehbeeinträchtigung. Gehörlose und hörbeeinträchtigte Studierende brauchen gegebenenfalls Kommunika­tionsassistenz für ihre mündlichen Prüfungen, blinde Studierende und Studierende mit Legasthenie stattdessen Vorlesekräfte.
Bei der Wahl des Sitzplatzes sollte auf beeinträchtigungsbedingte Bedarfe Rücksicht genommen werden.

Sie gibt Orientierung, ist jedoch nicht abschließend. In diesem Fall sollte die Prüfungszeit um die tatsächlichen Pausenzeiten verlängert werden. Schriftliche Hausarbeit statt Referat (z.B. So kann es sein, dass Student*innen den Nachweis nicht in der vorgegebenen Art oder dem geplanten Zeitraum erbringen können. So macht es zumeist Sinn, dass Studierende mit Schreibzeitverlängerung ihre Prüfung in einem separaten Raum ablegen, damit Störungen der Konzentration so gut wie möglich vermieden werden können.Viele Studierende können die Leistungsnachweise wegen ihrer Beeinträchtig nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen.

Auch chronische psychische Beeinträchtigungen fallen unter diese Kategorie, ebenso wie Lese-Rechtschreib-Schwäche und ADS/ADHS.Ein Nachteilsausgleich ist immer eine individuelle Lösung, da er konkrete Einschränkungen eines Einzelfalles ausgleicht. Wirken Sie als Lehrkraft diesen Ängsten entgegen, sorgen Sie für Transparenz bei relevanten Nachteilsausgleichen und gehen Sie ermutigend auf betroffene Studierende zu!

ergänzt durch ein Einzelgespräch über die Hausarbeit mit dem/der Dozent/in Modifikationen praktischer Prüfungen, bei Bedarf Einsatz von Assistenzkräften und