„Während dieser Zeit“, kritisiert allerdings Lars Watermann, Chef des Fluggastrechte-Portals Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich bereits für eine solche Lösung ausgesprochen. Wertgutscheine an Verbraucher müssen binnen 30 Tagen ab Antragstellung durch einen Kunden ausgestellt werden und ein Jahr gelten Dieser Gutschein muss den vollen Wert des bezahlten Betrages haben, für den Reisenden kostenlos und mindestens ein Jahr gültig sein. Viele Airlines bieten in der aktuellen Coronavirus-Pandemie eine Umbuchung oder einen Gutschein an. Scharfe Reisebeschränkungen sind in Kraft. Die Frage ist, ob bei Voucher Anforderung der komplette Ticketpreis als Gutschein ausgestellt wird oder auch nur die Gebühren. Sie bekommen den ganzen Ärger ab, können aber nichts tun und sind selbst von Insolvenz bedroht.Ihrerseits sehen sie aber die Zahlungen an Hotels und Airlines nicht wieder. „Es kommt nur eine unionsrechtliche Lösung in Betracht“, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Corona Voucher sind im Fall von Pauschalreisen durch einen eigenen SGR Fonds insolvenzversichert, Gutscheine von Fluglinien wie KLM oder Transavia hingegen nicht.Seit 2004 sind Air France und KLM an der Börse fusioniert. Bei geringerem Buchungswert einer neuen Reise kann man sich den verbleibenden Restwert auszahlen lassen. „Die geltenden Regeln sind für die Streichung einzelner Flüge gedacht, aber nicht für den Zusammenbruch des gesamten Systems“, sagt eine Lufthansa-Sprecherin. „Die wollen mich da unbedingt hinkarjolen“, ärgerte sich Hahne.Von Eurowings heißt es auf WELT-Anfrage: „Rückerstattungen sind weiterhin möglich, und unsere Kunden verlieren ihr Geld nicht. „Ansonsten werden viele Unternehmen nicht durch die Krise kommen.“Auch mit Blick auf die knapp 75.000 Arbeitsplätze bei Reisebüros und -veranstaltern will die Politik jetzt handeln: Das „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung berät aktuell die Lage. Die Reise an sich darf aber auch später stattfinden. Montagnacht folgte die Information, dass der Rückflug nicht mehr stattfinden würde. Am Samstag, vier Tage vor Abreise, kam von der Airline nur der freundliche Hinweis, dass sich der … Wenn die Reisebeschränkungen drei Monate dauern, würden die Airlines weltweit etwa 252 Milliarden Dollar weniger Umsatz erzielen und allein im zweiten Quartal bei einem Einbruch der Flüge um 71 Prozent rund 39 Milliarden Dollar Verlust machen.In ihrer Not spielen die Gesellschaften auf Zeit. Wenn der Kunde Gutscheine oder andere Vorschläge ablehnt, muss das Unternehmen erstatten.“Die Kommission beobachte die Situation sehr genau, versicherte die rumänische Politikerin: „Einstweilen sind wir dabei festzustellen, wie viel Liquidität die Unternehmen für die Rückzahlungen benötigen, um ein Bild davon zu gewinnen, wie bedeutend diese Summen sind und ob es nötig ist, in dieser Angelegenheit Maßnahmen zu ergreifen. Nach 6 Monaten nach Annahme des Vouchers durch den Kunden, kann dieser aber von der Reise zurücktreten und stattdessen Geld fordern. Mallorca oneway? „Was häufig jedoch nur im Kleingedruckten steht: Es entfällt lediglich die Umbuchungsgebühr.“ Konkret bedeutet das: Wenn das Ticket für den gestrichenen Flug 50 Euro gekostet hat und ein neuer Flug 120 Euro kostet, sind die 70 Euro Differenz zu zahlen.Zwischen allen Stühlen sitzen in dieser Situation die Reisebüros und kleinen Veranstalter. Reisewarnung!
„Das Recht ist deutlich. Laut einer Umfrage des Deutschen Reiseverbandes (DRV) zwischen dem 24. und 27. „Der vollständige Flugpreis wird erst dann zurückgezahlt, wenn die Fluggesellschaft selbst den Flug absagt“, sagt Phillip Eischet, Chef der Internet-Rechtsfirma Er beobachtet, dass „nahezu alle Fluggesellschaften sehr zurückhaltend agieren und für die Kunden kaum mehr erreichbar sind“. Am Samstag, vier Tage vor Abreise, kam von der Airline nur der freundliche Hinweis, dass sich der Abflug von 6 Uhr auf 9.05 Uhr verschieben würde. „Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, keine nationalen Lösungen zu verfolgen, sondern zu einer Lösung auf europäischer Ebene beizutragen“, sagte ein Kommissionssprecher.Verbraucherschützer lehnen derweil den Gutschein-Zwang ab: „So richtig es ist, dass Unternehmen in der Reisebranche oder Luftfahrt in der Corona-Krise erhebliche Nothilfen des Staates bekommen, so falsch ist es, Verbraucher zwangsweise als eine Refinanzierungsquelle für Veranstalter einzusetzen“, sagt Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) in Berlin: „Es ist nicht akzeptabel, dass Großkonzerne, wie TUI, Bazooka-Hilfe in Form eines 1,8-Milliarden-Euro-Kredits aus dem Corona-Hilfsprogramm erhalten und gleichzeitig Verbraucher ihre Anzahlungen für ausgefallene Reisen und Flüge nicht zurückerhalten sollen.“Ob sich Härtefallregeln als praktikabel erweisen, sei unsicher, glaubt die Verbraucherschützerin. Nach dem Aufwärtstrend der vergangenen Tage steht der Dax erneut unter Druck. Wir müssen angesichts der Dimension der Krise unsere Kunden aber um Verständnis dafür bitten, wenn sich die Bearbeitung von Erstattungsanträgen etwas verzögern kann.“Der Hamburger Rechtsanwalt Moritz Diekmann ärgert sich noch über etwas anderes: Nicht nur Eurowings, viele Fluggesellschaften veröffentlichen derzeit „Kundeninformationen“, in denen sie für Nur eines wird dort verschwiegen: die geltende Rechtslage. 9 vom 2.3.2020) auch gleichwertige Gutscheine mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr ausstellen. Ausstehende Restsummen bei angezahlten Reisen sind nicht zu bezahlen, der Wert des Vouchers entspricht dann der Anzahlung. Werden Flüge wegen Corona gestrichen, muss die Airline den Preis erstatten. Deswegen müssen die Gutscheine zwingend werthaltig sein.“Außerdem solle es eine Härtefallregelung für Verbraucher geben, die wegen Corona in wirtschaftlicher Existenznot sind. Darin weist sie darauf hin, dass Airlines trotz der Corona-Krise verpflichtet sind, den Ticketpreis zu erstatten.Auch die zuständigen Kommissare in Brüssel haben aber erkannt, wie heikel die geltende Regelung für die Unternehmen ist. März hatten noch 90 Prozent der Unternehmen keinerlei Hilfsgelder vom Bund erhalten. Natürlich könnte ich ein Voucher nehmen, werde aber versuchen mein Geld zu bekommen. „Sie können natürlich auch einen Gutschein anbieten, aber nur – und das ist sehr wichtig –, wenn der Kunde zustimmt. Aber in der Zwischenzeit ist die Rechtslage klar.“Aus Brüssel kommt aber auch die Mahnung an Berlin und andere Hauptstädte, keine Alleingänge zu unternehmen. Gehen eine Airline oder ein Hotelier pleite, ist deren Voucher wertlos.